Institut für Arbeitsschutz der DGUV zeigt fünf Schritte zur richtigen Verwendung

Zum Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion tragen viele Beschäftigte derzeit einen medizinischen Mund-Nase-Schutz oder eine FFP2-Maske bei der Arbeit. Grundlage dafür ist die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die am 27.01.2021 in Kraft getreten ist. Damit Atemschutzmasken des Typs FFP2 tatsächlich ihre Schutzwirkung entfalten können, ist es wichtig, dass diese Produkte korrekt ausgewählt und verwendet werden. Wie das in fünf Schritten möglich ist, zeigt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in einem Kurzvideo.

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
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